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   OLG Hamm, 28.10.2002 - 22 U 72/02   

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OLG Hamm, 28.10.2002 - 22 U 72/02 (https://dejure.org/2002,7368)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2002 - 22 U 72/02 (https://dejure.org/2002,7368)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2002 - 22 U 72/02 (https://dejure.org/2002,7368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns aufgrund einer an einen Verbraucher vorausgegangenen Werbung und Gewinnnachricht; Anspruch einer privaten Endverbraucherin in einem Vertragsstaat (Deutschland) nach deutschem Recht auf Herausgabe eines ihr zugesagten ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 717
  • MDR 2003, 17
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2002 - 22 U 72/02
    Mit Verfügung vom 09.09.2002 sind die Anwälte auf die Entscheidung des EuGH vom 11.07.2002 - C-96/00 - hingewiesen worden.

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (im folgenden EuGH) vom 11.07.2002 - C-96/00 - (NJW 2002, 2697) ist eine Klage, mit der ein Verbraucher in dem Vertragsstaat, in dessen Vertragsgebiet er seinen Wohnsitz hat, nach dem Recht dieses Staates von einer in einem anderen Vertragsstaat niedergelassenen Versandhandelsgesellschaft die Herausgabe eines Gewinns verlangt, wenn er von dieser Gesellschaft eine an ihn persönlich adressierte Zusendung erhalten hat, die den Eindruck erweckt hat, daß er einen Preis erhalten werde, sofern er für einen bestimmten Betrag Waren bestellt, und er tatsächlich eine solche Bestellung aufgegeben hat, ohne jedoch diesen Gewinn zu erhalten, als Klage aus Vertrag nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ zu qualifizieren.

  • OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01

    Gewinnzusage; Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2002 - 22 U 72/02
    Diese Vorlage erwähnt OLG Dresden - 8 U 2256/01 - in seinem Urteil vom 19.12.2001 in der vorliegenden Akte.
  • OLG Frankfurt, 24.11.2003 - 25 U 89/03

    Gewinnzusage: Gerichtliche Auslegung der übersandten Erklärung; Beachtlichkeit

    aa) Bei der Auslegung dieses weit gefaßten Merkmals ist maßgeblich, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell-abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung zu der Überzeugung gelangt, den Preis g9wonnen zu haben (OLG Braunschweig, OLGR 2003, 47, 49; OLG Hamm, MDR 2003, 17, 18; OLG Hamm, OLGR 2003, 78, 80; OLG Koblenz, OLGR 2003, 25; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 55, 60; OLG Stuttgart, OLRG 2003, 124, 128f.; Sprau, in Palandt, BGB, 62. Aufl.; § 661 a, Rn. 2; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 379; Lorenz NJW 2000, 3305, 3306; Schneider, BB 2002, 1653, 1654; Timme, JuS 2003, 638, 641); die Entscheidung über die Vergabe des Preises muß sich dem Verbraucher bereits als vollzogen darstellen.

    Eben deswegen kann sich der Unternehmer, der den Gewinneindruck erweckt hat, weder auf einen nur bei kritischer Sicht hervortretenden Ernstlichkeitsmangel (§ 118 BGB) noch sonst in versteckter Form von der Gewinnzusage ganz oder teilweise freizeichnen (ähnl. OLG Hamm, MDR 2003, 17, 18 und OLGR 2003, 78, 80; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 55, 60; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 380; Lorenz, NJW 2000, 3305, 3306; Schneider, BB 2002, 1653, 1655; im Erg.

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 1 U 578/03

    Voraussetzungen einer Gewinnzusage

    Maßgebend ist unter Berücksichtigung der verbraucherfreundlichen Zielsetzung und des Sanktionscharakters des quasideliktischen Anspruchs , der die unlautere Werbung mittels Vortäuschung scheinbarer Gewinne unterbinden will , ob die Mitteilung abstrakt geeignet ist , bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken ( BGHZ 153, 82, 84 ff. ; OLG Koblenz MDR 2002, 1359 ; OLG Hamm MDR 2003, 17 , Saarl.

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einvernehmen , dass versteckte Hinweise, insbesondere in AGB , durch welche die Gewinnzusage relativiert wird , außer Betracht zu bleiben haben , sofern die Einschränkungen sich nicht dem objektiven Empfängerhorizont aufdrängen , ( vgl. OLG Hamm MDR 2003, 17 ; OLG Koblenz VersR 2003, 377 ; OLG Dresden OLG-NL 2002, 99 ; Palandt - Sprau , BGB , 63. Aufl. Rdn. 2 zu § 661 a ; Bamberger / Roth a.a.O. Rdn. 2 ; Lorenz NJW 2000, 3306 ).

  • LG Osnabrück, 12.02.2004 - 10 O 2560/03
    Im übrigen wäre die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gemäß Art. 14 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ begründet (EuGH, NJW 2002, 2697; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 717).

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob sich dies aus Art. 29 Abs. 2 EGBGB ergibt (so LG Braunschweig, IPRax 2002, 213; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 717), oder aber aus Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGB oder Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB.

    Denn den Gewinn schmälernde AGB wären ohnedies aufgrund der deutlichen Zusage in den Anschreiben, in denen auf entgegenstehende AGB nicht hingewiesen wird, überraschend und damit nichtig, §§ 2, 3 und 5 AGBG (vgl. OLG Oldenburg, Urt. vom 30.04.2003, 5 U 122/02; dass., NJW-RR 2003, 1564; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 717; LG Braunschweig, IPRax 2002, 213).

  • OLG Brandenburg, 23.09.2003 - 11 U 33/03

    Zur Auszahlungspflicht bei einem versprochenen Gewinn eines niederländischen

    Die in den Niederlanden ansässige Beklagte kann vor einem deutschen Gericht verklagt werden, weil in der Bundesrepublik Deutschland entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13, 14 EuGVÜ) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ) begründet ist (BGH NJW 2003, 426 ff m.w.N.; OLG Celle vom 06.12.2002, 8 W 273/02, zitiert nach Juris; OLG Dresden, 8 U 1974/02, zitiert nach Juris; OLG Hamm MDR 2003, 17; OLG Stuttgart MDR 2003, 350).

    Auch kann ein Unternehmer, der in einem Glückwunschschreiben dem Empfänger unzweideutig zum Gewinn von 65.000,00 DM gratuliert und die Auszahlung der Gewinnsumme auf entsprechende Anforderung "garantiert", sich nicht darauf berufen, dass in den umfangreichen und unübersichtlichen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen wird, dass ein derartiger Gewinn tatsächlich nicht geschuldet ist (OLG Hamm MDR 2003, 17; OLG Dresden OLGR 2002, 281).

  • OLG Naumburg, 30.09.2003 - 7 U 79/03

    Zum Anspruch nach § 661a BGB i.S.d. Art. 5 EuGVVO

    Mit zutreffender Begründung hat das Landgericht das Vorliegen der Anspruchs-voraussetzungen des § 661 a BGB bejaht und bei der Beurteilung der Frage, ob ein Gewinneindruck vermittelt worden ist, in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur auf den objektiven Erklärungsinhalt der übersandten Benachrichtigungen abgestellt (so OLG Saarbrücken OLGR 2003, 55, 60; OLG Hamm OLGR 2003, 78, 81; OLG Braunschweig OLGR 2003, 47, 49; OLG Hamm MDR 2003, 17, 18; Palandt-Sprau, BGB, 62. Auflage, § 661 a Rdn. 2; Lorenz NJW 2000, 3305, 3306).

    Der Senat muss die derzeit wohl noch umstrittene Frage, ob der Anspruch aus § 661 a BGB überhaupt durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereitelt werden kann (so wohl OLG Koblenz VersR 2003, 377, 378; OLG Hamm MDR 2003, 17, 18; OLG Braunschweig MDR 2003 47, 50; LG Potsdam VersR 2003, 378, 380; a. A. Lorenz IPRax 2002, 192, 196; offen gelassen OLG Hamm MDR 2003, 78, 81), nicht entscheiden.

  • OLG Köln, 07.10.2003 - 16 W 25/03

    Gewinnzusage durch Versprechen zur Scheckübersendung

    Der veröffentlichten Rechtsprechung zu § 661a BGB liegen daher auch regelmäßig Sachverhalte zu Grunde, bei denen vom Kunden noch ein Tätigwerden verlangt wurde (vgl. etwa BGH NJW 2003, 426 = MDR 2003, 348; BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - III ZB 29/02 - OLG Dresden OLGReport 2002, 281 u. 2003, 304; OLG Hamm NJW-RR 2003, 717 u. OLGReport 2003, 78; OLG Stuttgart OLGReport 2003, 124; OLG Saarbrücken OLGReport 2003, 55; OLG Oldenburg OLGReport 2003, 165; Senat OLGReport Köln 2003, 185).
  • LG Coburg, 28.11.2003 - 23 O 476/03
    Eine Mitteilung enthält eine Gewinnzusage, wenn die Mitteilung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck zu erwecken, er habe einen Preis gewonnen, also der Empfänger bei objektiver Betrachtung die Mitteilung aufgrund ihres Inhalts dahingehend verstehen muß, er werde den Preis erhalten (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2003, 717; Palandt-Sprau BGB, 62. Aufl., KNr. 2 zu § 661 a BGB ).

    Solche Bedingungen, die den Erklärungswert einer Gewinnzusage verkürzen, sind unwirksam (OLG Hamm NJW-RR 2003, 717).

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene Bedingungen, die den Gewinn, der ansonsten als bereits eingetreten dargestellt wird, von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, stehen einem Anspruch des Verbrauchers nicht entgegen (OLGR Celle 2004, 453; OLGR Karlsruhe 2004, 417; OLGR Saarbrücken 2004, 576; OLG Stuttgart MDR 2003, 350; OLG Hamm MDR 2003, 17).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 6 U 195/03

    Gewinnzusage: Wirksamkeit einer Bedingung zur fristgerechten Abrufung eines

    Es genügt, dass der Unternehmer "durch die Gestaltung der Zusendung" den Eindruck erweckt, der Empfänger habe gewonnen, und dieser Eindruck nach einem generell-abstrakten Maßstab bei einem durchschnittlichen Leser auch so ankommt (vgl. Lorenz, NJW 2000, 3305 [3306]; Palandt/Sprau, § 661a BGB Rz. 2; OLG Hamm v. 28.10.2002 - 22 U 72/02, MDR 2003, 17; OLG Koblenz v. 26.9.2002 - 5 U 202/02, MDR 2002, 1359).
  • KG, 08.03.2004 - 8 U 238/03

    Hinreichend bestimmter Klageantrag bei Geltendmachung einer Gewinnzusage über

    Selbst wenn sich der Kläger der Mühe unterzogen haben sollte, die Vergabebedingungen zu lesen, durfte er der Auffassung sein, für ihn gelte auf Grund der persönlich gehaltenen Mitteilung eines bereits gewonnenen Preises in Form eines PKW BMW 528i im Wert von 70.000,00 DM etwas anderes (vgl. hierzu auch OLG Hamm in MDR 2003, 17; Lorenz in NJW 2000, 3305).
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